Für Einrichtungen und Behörden

Zuständigkeiten klären. Zusammenarbeit stärken.

Ein kompakter Überblick für Behörden, Einrichtungen, Leistungsträger und Leistungserbringer, die mit rechtlich betreuten Menschen arbeiten.

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01

Unterstützung vor Vertretung

Rechtliche Betreuung unterstützt zunächst dabei, Angelegenheiten selbst zu besorgen. Stellvertretung ist nur zulässig, soweit sie erforderlich ist.

02

Person vor Betreuung

Die betreute Person bleibt grundsätzlich handlungsfähig und erste Ansprechpartner:in für Wünsche, Mitwirkung und Entscheidungen.

03

Andere Hilfen zuerst

Betreuung ist nachrangig. Sozialrechtliche und andere geeignete Hilfen bleiben eigenständig zuständig.

Für die Praxis

Direkt kommunizieren.

Sprechen Sie die betreute Person weiterhin selbst an, beziehen Sie sie ein und prüfen Sie konkret, welche Aufgaben der Beschluss umfasst.

✓ Betreute Person als zentrale Akteurin einbeziehen

✓ Aufgabenkreise statt pauschaler Zuständigkeit prüfen

✓ Eigene fachrechtliche Aufgaben weiterhin erfüllen

✓ Vertretung nicht automatisch voraussetzen

Vorträge & Schulungen

Mehr Klarheit für Ihr Team.

Inhalt, Umfang und Format passen wir an Ihre Einrichtung, Behörde oder Ihren Träger an.

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