Betreute Person
Du darfst fragen, mitentscheiden und sagen, was dir wichtig ist. Was du selbst erledigen kannst und möchtest, bleibt bei dir.
Eine rechtliche Betreuung wirft viele Fragen auf. Hier findest du eine verständliche erste Orientierung darüber, was sich ändert – und was nicht.
Die betreute Person steht im Mittelpunkt. Soziale Hilfen, Betreuung und Gericht haben unterschiedliche, klar begrenzte Aufgaben.
Du darfst fragen, mitentscheiden und sagen, was dir wichtig ist. Was du selbst erledigen kannst und möchtest, bleibt bei dir.
Angehörige können wichtige Bezugspersonen sein. Sie unterstützen, ersetzen aber weder die betreute Person noch die rechtliche Betreuung.
Soziale Hilfen – etwa Eingliederungshilfe, Pflege, Assistenz oder Beratungsangebote – unterstützen im Alltag. Sie sind vorrangig und werden durch eine rechtliche Betreuung nicht ersetzt.
Unterstützt in den gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen und vertritt nur, wenn Unterstützung allein nicht ausreicht.
Entscheidet über Aufgabenbereiche und Dauer und prüft regelmäßig, ob die Betreuung weiterhin notwendig ist.
Betreuung soll gemeinsam mit dir Lösungen finden – nicht pauschal über deinen Kopf hinweg entscheiden.
Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie soll helfen, Begriffe und Rollen einzuordnen und die nächsten Fragen gezielter zu stellen.